allgemeine informationen

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Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf 3 Säulen

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

  • Die erste Säule ist Pflicht für alle Personen, die in der Schweiz leben oder einer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz nachgehen. Sie beinhaltet die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Leistungen gemäss der Erwerbsersatzordnung).
  • Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge. Als sogenannte Pensionskasse soll sie dazu beitragen, auch nach der Pensionierung den bisherigen Lebensstandard möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten. Sie wird im Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Obligatorisch Versicherte sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab dem vollendeten 17. Altersjahr bis zum gesetzlichen Rentenalter. Freiwillig können sich auch Selbständige versichern.
  • Die 3. Säule ist freiwillig und eine wichtige Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der Pensionskasse. Es gibt die Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) und die Säule 3b (freie Selbstvorsorge). Die gebundene Vorsorge dient dem Alterssparen und der Familienvorsorge. Die Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zur freien Vorsorge gehören vor allem Kontoguthaben, Wertschriftenanlagen, Lebensversicherungen und Immobilien.

Das Sozialversicherungsabkommen

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen sind primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien und die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung.

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