Hindernisse bei der Durchsetzung der Geschlechtergleichstellung
Am 1. Juli 1996 trat das Schweizerische Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Bilanz, 18 Jahre später, zeigt, dass insbesondere im Erwerbsleben noch viel Handlungsbedarf besteht. Um Unternehmen überhaupt zu Gleichstellungsmassnahmen zu motivieren, sind aktuelle Gleichstellungsprojekte stark auf die Bedürfnisse der Arbeitgebenden zugeschnitten, wie der kürzlich in der "Schweizerischen Zeitschrift für Soziologie" publizierte Artikel "Wirtschaftsnutzen statt Gleichstellungsnormen. Chancen und Risiken des dominierenden Diskurses in der schweizerischen Geschlechtergleichstellungspolitik im Erwerbsleben" von Dr. des. Lucia M. Lanfranconi aufzeigt. "Vertreterinnen und Vertreter der schweizerischen Gleichstellungspolitik argumentieren in den letzten Jahren verstärkt mit dem Nutzen von Gleichstellungsprojekten für Unternehmen und kaum mit dem gesetzlich verankerten Gleichstellungsgebot. In aktuellen Gleichstellungsprojekten sollen Arbeitgebende damit einhergehend oft selbst freiwillige und für sie nützliche Massnahmen umsetzen", erläutert Lanfranconi. Diese strategische Ausrichtung auf den wirtschaftlichen Nutzen und die Freiwilligkeit der Projekte wird von Vertreterinnen und Vertretern der Gleichstellungspolitik angewandt, um überhaupt an die Unternehmen zu gelangen. Denn in der Schweiz fehlen bis anhin Druckmittel und verbindliche Durchsetzungsmechanismen des Gleichstellungsgesetzes gegenüber den Unternehmen. Chancen und Risiken


